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Gutachterausschuss

Gutachterausschuss
Änderung der Zuständigkeit des Gutachterausschusses

Seit 01.01.2021 bilden die acht Kommunen Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Buggingen, Müllheim, Staufen und Sulzburg den gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den o.g. Städten und Gemeinden wurde am 20.10.2020 vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Rechtsaufsicht genehmigt.
Mit diesem gemeinsamen Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht.

Bisher hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.

Der gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung notwendigen Daten. Dazu werden die Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.

Hintergrund hierfür ist eine Änderung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017. Hier hat der Gesetzgeber konkret festgelegt, dass „eine ausreichende Zahl von Kauffällen“ erforderlich ist (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr) um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen sowie sämtlichen Schriftverkehr künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:

Geschäftsstelle gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss@muellheim.de
Link: www.muellheim.de/gutachterausschuss

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