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Gesundheitscampus Breisach - Neuausrichtung der medizinischen Versorgung Fragen und Antworten

 

1. Warum verändert sich der Krankenhausstandort?

Nach den Veränderungen in der stationären Versorgung und der angekündigten Schließung der Helios Rosmann Klinik musste für den Standort eine neue Perspektive entwickelt werden. Ziel der Stadt ist es, die vorhandene medizinische Infrastruktur zu sichern und neu auszurichten, anstatt ein leerstehendes Gebäude und den schrittweisen Verlust von Versorgungsangeboten hinzunehmen. 

 

2. Was ist das Ziel der Stadt?

Die Stadt möchte den bisherigen Krankenhausstandort zu einem modernen Gesundheitscampus mit mehreren Bausteinen weiterentwickeln und so die medizinische Versorgung in Breisach langfristig sichern. Geplant ist insbesondere:

  • ein kommunal mitgetragenes MVZ mit Angeboten u. a. in Orthopädie sowie Chirurgie/Unfallchirurgie, inklusive ambulanter Notfallversorgung und Behandlung von Arbeitsunfällen (D‑Arzt‑Zulassung),
  • weitere niedergelassene Praxen mit ergänzenden Leistungen,
  • eine Fachklinik als weiterer wichtiger Partner am Standort (MEDICLIN Seidel‑Klinik), die Akut‑ und Rehaleistungen anbietet.

Zusätzlich wird die Einrichtung einer sektorübergreifenden Versorgung (SÜV) geprüft, bei der ambulante Praxen und stationäre Einrichtungen enger zusammenarbeiten, damit Patientinnen und Patienten schneller und besser versorgt werden.

 

3. Was ist ein MVZ?

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen gemeinsam tätig sind.

Typischerweise bietet ein MVZ:

  • ambulante Sprechstunden in verschiedenen Fachgebieten,
  • Diagnostik (z. B. Bildgebung, Labordiagnostik in Kooperation),
  • konservative Behandlungen und – je nach Ausrichtung – ambulante Operationen,
  • eine enge Zusammenarbeit im Team, sodass Patientinnen und Patienten „unter einem Dach“ verschiedene Leistungen erhalten. 
 

4. Warum und wie beteiligt sich die Stadt an einem MVZ?

Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung liegt grundsätzlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Wenn die ärztliche Basisversorgung vor Ort aber gefährdet ist – etwa durch Klinikschließungen und den möglichen Wegfall wesentlicher ambulant‑chirurgischer Leistungen – kann die Kommune im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge tätig werden.

Die Beteiligung erfolgt:

  • gemeinsam mit ärztlichen Partnern in einer GmbH,
  • mit einer definierten Beteiligungsquote der Stadt,
  • und einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung in Form eines Gesellschafterdarlehens, mit dem Anlaufverluste und Standortnachteile in den ersten Jahren abgefedert werden sollen. Dieses Darlehen ist der Höhe nach begrenzt und soll perspektivisch aus den Erträgen des MVZ wieder zurückgeführt werden.

Die Stadt handelt damit nicht als „Krankenhausträger“, sondern als Mitgesellschafterin eines ambulanten Leistungsanbieters, der eine erkennbare Versorgungslücke schließen soll.

 

5. Welche Kontroll‑ und Mitwirkungsrechte hat die Stadt in der MVZ‑GmbH?

Als Gesellschafterin verfügt die Stadt im Rahmen des Gesellschaftsvertrags über:

  • einen Sitz in der Gesellschafterversammlung,
  • gesetzliche Auskunfts‑ und Einsichtsrechte,
  • Mitentscheidungsrechte bei wichtigen Angelegenheiten, etwa Änderungen des Gesellschaftsvertrags, größeren Investitionen oder der Aufnahme neuer Aufgaben,
  • eine vertraglich vorgesehene Ausstiegsoption in mehrjährigen Abständen, über deren Ausübung der Gemeinderat im Benehmen mit der Kommunalaufsicht entscheidet.
 

6. Hat die Stadt Einfluss auf medizinische Entscheidungen?

Nein. Medizinische Entscheidungen treffen ausschließlich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich nach den geltenden medizinischen Leitlinien, berufs‑, haftungs‑ und sozialrechtlichen Vorgaben.

Die Stadt ist zwar Gesellschafterin der Träger‑GmbH, nimmt aber keinen Einfluss auf Diagnosen, Therapiewahl oder konkrete Behandlungsabläufe. Diese Trennung ist rechtlich und berufsrechtlich vorgegeben.

 

7. Welche Angebote sind geplant?

Geplant sind:

  • Fachärztliche, chirurgisch-orthopädisch‑unfallchirurgische Versorgung inklusive der Behandlung von Arbeits‑ und Wegeunfällen,
  • weitere fachärztliche Angebote, die mit zunehmendem Ausbau des Campus dazukommen können,
  • ambulante Eingriffe und Operationen im vorhandenen OP‑Bereich,
  • eine Nutzung der OP‑Infrastruktur auch durch andere niedergelassene Praxen und externe Ärztinnen/Ärzte, um den Standort bestmöglich auszulasten.

Welche konkreten Ärztinnen und Ärzte zu welchem Zeitpunkt am Standort tätig sein werden, hängt von laufenden Gesprächen und Vertragsabschlüssen ab.

 

8. Warum können noch nicht alle Details genannt werden?

Viele Verträge und Absprachen – etwa zu Miet‑, Kooperations‑ oder Gesellschaftsverträgen – befinden sich noch in Verhandlung. Hier gelten Vertraulichkeitspflichten und der Schutz von Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnissen.

Sobald Vereinbarungen endgültig geschlossen und rechtlich freigegeben sind, wird die Stadt die Öffentlichkeit im zulässigen Umfang informieren.

 

9. Kostet das die Stadt Geld und warum wird Steuergeld eingesetzt?

Ja, die Stadt wird in der Anlaufphase finanzielle Mittel einsetzen:

  • als zeitlich befristete Anschubfinanzierung zur Stabilisierung der Startjahre,
  • mit einer klaren Obergrenze für die Gesamtbelastung,
  • überwiegend in Form eines Gesellschafterdarlehens, das bei erfolgreichem Betrieb wieder zurückgeführt wird.

Die Stadt investiert, weil ohne diese Unterstützung die Gefahr bestand, dass die bisherigen chirurgisch‑orthopädischen Versorgungsangebote wegfallen und kurz- bis mittelfristig weitere Praxen den Standort aufgeben. Das würde zu längeren Wegen, Wartezeiten und einer Schwächung des Gesundheitsstandorts führen.

 

10. Wie werden die städtischen Mittel verwendet?

Alle wesentlichen Entscheidungen über den Einsatz städtischer Haushaltsmittel werden im Gemeinderat getroffen. Die Stadt informiert darüber im Rahmen der öffentlich zugänglichen Gremienunterlagen und Haushaltsberatungen.

 

11. Haftet die Stadt für alle Schulden des MVZ?

Nein. Das MVZ wird in der Rechtsform einer GmbH geführt. Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem eigenen Vermögen. Eine automatische „Vollhaftung“ der Stadt für sämtliche Verbindlichkeiten des MVZ besteht nicht.

Die Stadt geht bewusst nur gezielte, begrenzte Risiken ein (z. B. für das Gesellschafterdarlehen), die in den kommunalen Gremien beraten und beschlossen werden.

 

12. Was passiert, wenn das MVZ wirtschaftlich nicht erfolgreich ist?

Für das MVZ liegt eine Wirtschaftlichkeits‑ und Liquiditätsplanung über mehrere Jahre vor. Die Planung geht – wie bei vielen Neugründungen – von Anlaufverlusten in den ersten Jahren und einem Erreichen der Gewinnschwelle in der weiteren Entwicklung aus.

Die Stadt und die ärztlichen Partner werden die Entwicklung laufend beobachten. Falls die wirtschaftlichen Ziele dauerhaft verfehlt werden, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, z. B.:

  • Anpassung des Leistungsangebots,
  • organisatorische Veränderungen,
  • Nutzung vertraglich vereinbarter Ausstiegs‑ oder Änderungsoptionen der Stadt nach Ablauf bestimmter Zeiträume.
     
 

13. Welche Rolle spielt die MEDICLIN Seidel‑Klinik? 13. Welche Rolle spielt die MEDICLIN Seidel‑Klinik?

Die MEDICLIN Seidel‑Klinik plant, mit einer Fachklinik für Akutmedizin und Rehabilitation in das frühere Krankenhausgebäude umzuziehen. Geplant sind Leistungen unter anderem in der Rheumatologie, bei Wirbelsäulenerkrankungen und chronischen Schmerzerkrankungen.

Durch die Zusammenarbeit mit dem MVZ und den niedergelassenen Praxen entstehen Synergien:

  • gemeinsame Nutzung der Infrastruktur am Standort,
  • abgestimmte Behandlungswege zwischen ambulanter und stationärer Versorgung,
  • Sicherung und Neuansiedlung qualifizierter Arbeitsplätze in Breisach.
     
 

14. Wird das frühere Krankenhaus ersetzt?

Nein. Ein MVZ ist kein Krankenhaus mit stationären Betten und 24‑Stunden‑Notaufnahme. Es bietet überwiegend ambulante Versorgung.

Am Standort ist ergänzend die Ansiedlung der MEDICLIN Seidel‑Klinik geplant, die Akut‑ und Rehaleistungen in Spezialgebieten (z. B. Rheumatologie, Wirbelsäulenerkrankungen) erbringt. Diese Fachklinik ersetzt aber ebenfalls nicht vollständig ein Krankenhaus der Grund‑ und Regelversorgung.

Ziel ist, den Standort als ambulant geprägten Gesundheitscampus mit ergänzenden stationären Angeboten zu entwickeln – nicht ein früheres Krankenhaus 1:1 zu rekonstruieren.

 

15. Warum dauert die Umsetzung?

Solche Projekte sind komplex. Es müssen unter anderem:

  • verschiedene Verträge (z. B. Grundstücks‑, Miet‑, Gesellschafts‑, Kooperationsverträge) verhandelt und notariell beurkundet werden,
  • rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Gemeindeordnung, Sozialgesetzbuch, Berufsrecht) geprüft werden,
  • Umbauten und technische Anpassungen im Gebäude geplant und umgesetzt werden,
  • Abstimmungen mit Partnern wie der Seidel‑Klinik, Helios, der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Praxen erfolgen.

Im Vergleich zu vielen anderen Klinikschließungen konnte in Breisach in extrem kurzer Zeit eine konkrete Nachfolgelösung realisiert gebracht werden.

 

16. Wo können Bürgerinnen und Bürger sich informieren und Fragen stellen?

Die Stadt informiert regelmäßig über wichtige Entwicklungen – u. a. über

  • die städtische Homepage www.breisach.de 
  • Presseinformationen
  • Social‑Media‑Kanäle
    Instagram @stadtbreisachamrhein
    Facebook @stadtbreisachamrhein 
  • in öffentliche Sitzungen.

Fragen können jederzeit per Post oder Email an die Stadtverwaltung gerichtet werden:

Stadt Breisach am Rhein
Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Email : info@breisach.de

 

17. Wann gibt es neue Informationen?

Sobald wesentliche neue Entscheidungen getroffen wurden (z. B. notarielle Vertragsabschlüsse, Genehmigungen, konkrete Besetzungen von Arztstellen), informiert die Stadt:

  • auf der städtischen Website (inkl. des FAQ‑Bereichs),
  • in öffentlichen Sitzungen und über Sitzungsunterlagen (hier geht's zum Ratsinformationsmanagement https://breisach.ratsinfomanagement.net/)
  • über Pressemitteilungen und Social Media,
  • bei Bedarf im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Bürgerversammlungen.
 

18. Warum ist das Projekt wichtig für Breisach?

Eine verlässliche medizinische Versorgung vor Ort ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität und macht Breisach als Wohn‑ und Arbeitsort attraktiv – für Familien, ältere Menschen, Unternehmen und Beschäftigte nicht nur im Gesundheitswesen.

Ohne eine tragfähige Nachfolgelösung bestünde die Gefahr eines schleichenden Abbaus der Versorgungsangebote und eines dauerhaften Bedeutungsverlustes des Standorts. Das Projekt Gesundheitscampus mit MVZ und Fachklinik soll dem aktiv entgegenwirken.

 

19. Wie würde sich die ärztliche Versorgung ohne das MVZ entwickeln?

Ohne das geplante MVZ bestünde ein erhebliches Risiko, dass:

  • die bisherigen chirurgisch‑orthopädischen Leistungen am Standort wegfallen,
  • die ambulante Behandlung von Arbeits‑, Wege‑ und Schulunfällen wegfällt,
  • Patientinnen und Patienten dauerhaft auf weiter entfernte Standorte ausweichen müssten,
  • mittelfristig weitere Praxen den Standort verlassen, weil wichtige Kooperationspartner und die OP‑Infrastruktur fehlen.

Das MVZ soll dazu beitragen, diese Unterversorgung zu verhindern und den Standort als medizinischen Schwerpunkt im ländlichen Raum zu stabilisieren.

 
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