Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Breisach am Rhein ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Übergangsseite unter stadt.breisach.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Übergangsseite wurde nach den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, gestaltet und umgesetzt. Sie ist teilweise vereinbar mit diesen Anforderungen. Eine formale Prüfung durch eine externe Stelle steht noch aus.
Umgesetzt wurden unter anderem:
- eine klare Überschriften- und Seitenstruktur mit Sprungmarke zum Inhalt
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit gut sichtbarer Fokus-Markierung
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift bis 200 % ohne Informationsverlust
- Alternativtexte für Bilder sowie eindeutige Bezeichnungen für Links und Schaltflächen
- Berücksichtigung reduzierter Bewegung (Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die zum Download angebotenen PDF-Dokumente – insbesondere Bekanntmachungen, Planunterlagen der Bauleitplanung, Gutachten, Satzungen und Formulare – wurden aus dem bisherigen Internetauftritt übernommen und sind überwiegend nicht barrierefrei. Planzeichnungen lassen sich zudem nicht gleichwertig in Textform darstellen.
Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte persönlich, telefonisch oder stellen sie Ihnen in einer anderen Form zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an die unten genannte Kontaktstelle.
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an:
Stadt Breisach am Rhein
Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein
Telefon: 07667 832-0
E-Mail: info@breisach.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg wenden.
Diese Erklärung wurde am 26.10.2026 erstellt.