Informationspflicht nach § 20, Abs. 3 VOB/ A
14.10.2024
Wir planen, bauen, unterhalten und sanieren Gebäude für unsere Stadt Breisach am Rhein und für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die Planung und Errichtung von Bauwerken in der Stadt Breisach am Rhein unterliegt den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baurechts.