Fundsachen sind laut §§965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständigen Behörde abzuliefern. Im Service-Center der Stadtverwaltung Breisach am Rhein können sämtliche Fundgegenstände aus dem Stadtgebiet ab einem geschätzten Wert von 10 Euro abgegeben werden. Hiervon ausgenommen sind schrottreife oder verderbliche Sachen. Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, kontaktieren Sie unser Fundbüro. Fahrräder nimmt außerhalb der Öffnungszeiten das Polizeirevier Breisach entgegen. Zugelaufene Tiere sind im Tierheim abzugeben.
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro.
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und
Mittwoch: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon07667 / 832 - 136
Fax07667 / 832 - 900
E-Mailbuergerservice@breisach.de
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