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Offenlage

Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neumatten II“ im Stadtteil Oberrimsingen

Der Gemeinderat der Stadt Breisach hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Neumatten II“ gefasst. Darauf aufbauend soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Breisach am Rhein beabsichtigt, dass bestehende Gewerbegebiet „Neumatten“ in Oberrimsingen südlich zu erweitern. Ursprünglich war geplant, dass das Baugebiet eine größere Fläche umfasst. Aufgrund der damaligen Beschränkungen durch die Hochwassergefahrenkarte war eine Entwicklung im geplanten Umfang nicht möglich und es wurde eine Planung in zwei Bauabschnitten vorgesehen.

Um die immer noch hohe Nachfrage nach Gewerbegrundstücke insbesondere in Ober- und Niederrimsingen decken zu können, wird nun der zweite Bauabschnitt entwickelt. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zum Erhalt und Ausbau attraktiver Arbeitsplätze und Sicherung des Wirtschaftsstandorts geschaffen.

Hierfür sollen zwischen den Kreisstraßen 4931 und 4932 insgesamt ca. 5,3 ha gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Neumatten II“ sollen dementsprechend folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:

 Sicherung und Stärkung von in Oberrimsingen ansässigen Betrieben
 Befriedigung des dringenden Verlagerungs- und Erweiterungsbedarfs mehrerer bestehender Gewerbebetriebe
 Schaffung von neuen sowie Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen
 Einbindung in das Ortsbild
 Berücksichtigung angrenzender Nutzungen
 Schaffung einer optimalen verkehrlichen Anbindung
 Grünordnerische Einbindung

Der Planbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Oberrimsingen. Nördlich wird es durch das vorhandene Gewerbegebiet „Neumatten“ begrenzt, östlich und westlich angrenzend befinden sich die Kreisstraße 4931 und 4932. Östlich grenzen ebenfalls örtliche Sportflächen wie auch Mischflächen an.

Der Planbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Unterlagen im Vorentwurf werden mit Kurzbeschreibung und Scopingpapier vom

29.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, im Flur 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter

https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.




 

Öffentliche Bekanntmachung der STADT BREISACH a. Rh. Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein

Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Waldstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die zukünftige Entwicklung im Plangebiet gesteuert und ein bauplanungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der zum einen die mögliche Bebauung an geeigneten Stellen erweitert und zum anderen ortstypische und erhaltenswerte Strukturen des Gebietes schützt.

Der Planbereich wird begrenzt

im Norden durch die Straße „Leopoldschanze“

im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung

im Süden durch die Straßen „Schwanenstraße“ und „Rheintorstraße“  

im Westen durch das Bebauungsplangebiet „Rheinumschlaggelände“.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 30.01.2024. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „Waldstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom

19.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter

https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Breisach am Rhein

Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Vogesenstraße III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im Anschluss an das vorhandene Baugebiet „Vogesenstraße II“ im nördlichen Bereich von Breisach geschaffen werden. Als Zielstellung soll ein klimagerechtes und flächensparendes Wohnquartier entstehen. Die Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum und ergänzenden Nutzungen;
  • Schaffung von bezahlbarem Wohnraum;
  • Städtebauliche Integration in den räumlichen Kontext;
  • Schaffung eines attraktiven Quartiers mit hohen Wohnqualitäten;
  • Gliederung in Nachbarschaften mit sozialer Durchmischung;
  • Schaffung von privaten und öffentlichen Grünräumen mit hoher Aufenthaltsqualität;
  • Beachtung ökologischer und klimatischer Belange;
  • Beachtung der Prinzipien der Schwammstadt und offene Wasserführung;
  • ökonomische, orientierungsleichte und verkehrsminimierende Erschließung unter Einbindung bestehender Straßen;
  • Attraktives Rad- und Fußwegenetz.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Der Planbereich wird im Norden durch die Straße „Christmannsweg“ und „Meisennest“, im Osten durch die Straße „Müllheimer Straße“ und das angrenzende Wohngebiet „Vogesenstraße II“, im Süden durch das Gelände des Bauhofs sowie des Technischen Hilfswerks im Westen durch das angrenzende Gewerbegebiet „Isenberg“ begrenzt. Die Fläche auf der Gemarkung Breisach umfasst eine Größe von ca. 5,75 ha.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.10.2023. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „Vogesenstraße III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung sowie folgenden Fachgutachten:

− Schalltechnische Untersuchung,

− Regenwasserkonzept mit Anlagen,

− Geotechnischer Bericht

vom 02.01.2024 bis einschließlich 06.02.2024 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Stadt Breisach, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein, 2. OG Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.

Alle Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Breisach am Rhein unter

https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage

eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 12.12.2023 (Freiraum- und LandschaftsArchitektur Ralf Wermuth). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

  1. Arten/Biotope: Durch die geplante Bebauung sind mittlere bis hohe Auswirkungen durch den relativ großflächigen Verlust von grasreichen, trocken-warmen Ruderalflächen mit mittlerer ökologischer Wertigkeit und einigen, höhlenreichen Einzelbäumen in Siedlungsnähe zu erwarten. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (Verletzung/Tötung, Störung und Schädigung) zu vermeiden, sind für die Artengruppen Insekten, Reptilien, Vögel und Fledermäuse Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen notwendig. Weiterhin müssen (vorgezogene) Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vor Baubeginn umgesetzt werden.
  2. Geologie und Boden/Fläche: Durch die Planung sind hohe bis sehr hohe Auswirkungen durch Versiegelung von Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und den Verlust hochwertiger Ackerflächen zu erwarten.

  3. Klima und Luft/Grundwasser:  Aufgrund des relativ großflächigen Eingriffs und Versiegelung von Siedlungsflächen sind mittlere bis hohe Auswirkungen auf den Umweltbelang Klima und Luft sowie mittlere Auswirkungen auf den Umweltbelang Grundwasser zu erwarten.

  4. Mensch/Wohnen: Während der Bauphase sind durch die zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen geringe Beeinträchtigungen für den Umweltbelang Mensch/Wohnen zu erwarten.

  5. Landschafts- und Ortsbild: Im Hinblick auf die Umweltbelange Landschafts- und Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung ist mit geringen Beeinträchtigungen durch die Bebauung einer innerstädtischen Freifläche zu rechnen.

  6. Kultur- und Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt. Es sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Breisach am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail über bauamt@breisach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Breisach am Rhein, den 18.12.2023

Oliver Rein,

Bürgermeister

 

 
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