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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum

Fördermöglichkeiten von Investitionen von Gewerbetreibenden und Privatpersonen

Mit dem Entwicklungsrogramm ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Ortsteile geschaffen.

 

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkt Arbeiten

  • Standortverlagerung aus Gemengelage
  • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
  • Umnutzung bestehender Gebäude
  • Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
  • Erweiterung bestehender Betriebe
  • Errichtung von Gewerbehöfen

 

Förderschwerpunkt Grundversorgung

  • Neubau von Gebäuden (zum Beispiel Läden, Büros, Praxen)
  • Umbaumaßnahmen
  • Umnutzung von Gebäuden

 

Bei besonders innovations- und/oder umweltorientierten Vorhaben besteht alternativ die Möglichkeit einer EU-Kofinanzierung mit RWB-Mitteln. Die Kofinanzierung über EU-Mittel wird anhand einer Checkliste ermittelt. Weiter Informationen zur RWB-Förderung finden Sie hier.

 

Förderschwerpunkt Wohnen

  • Umnutzungen von ehemaligen wirschaftlichen Gebäudeteilen zu Wohnzwecken
  • Ausbau des Dachbodens zu Wohnzwecken (Baujahr i. d. R. vor 1945)
  • Modernisierungen von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Modernisierungsbedarf (Baujahr i. d. R vor 1945)

 

Fördervorrang haben i. d. R. Projekte mit rationellem Energieeinsatz, Verwendungen erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen. Bei Umnutzungen von ehemaligen Ökonomiegebäuden zu Wohnzwecken bzw. Ausbau des Dachbodens zu Wohnzwecken müssen mindestens 70 m² neue Wohnfläche geschaffen werden. Bei Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Der Nachweis, wie durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont wird, erhöht die Chancen auf Förderung.

 

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (< 100 Mitarbeiter) in den Ortsteilen Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen, die in den Gemeinden investieren
  • Privatpersonen (Haus- und Grundbesitzer) iin den Ortsteilen Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen

 

Wie und wann stelle ich einen Antrag?

Der Antrag kann einmal jährlich im Herbst ausschließlich über die jeweilige Stadt- und Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Anträge für das ELR können nach Veröffentlichung des Jahresprogrammes (i. d. R.  Anfang Juli), jeweils bis

                                                                     15.September 2015

bei der Stadtverwaltung Breisach am Rhein in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden.

 

Für den Antrag sind neben den entsprechenden Antragsformularen und einer Vorhabensbeschreibung konkrete Kostenvoranschläge und Pläne erforderlich. Die ELR-Richtlinie, aktuelle Programmausschreibungen, sowie Antragsformblätter und weitere allgemeine Informationen stehen im Internet auf den Seiten des Regierungspräsidium Freiburg zum Download bereit.

 

Stefanie Armbruster

Stadtverwaltung Breisach am Rhein
Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Telefon07667 / 832 - 114
Fax07667 / 832 - 8114
E-Mailstefanie.armbruster@breisach.de
Raum211

 
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