Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125
Telefon07667 / 832 - 137
Fax07667 / 832 - 8137
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Raum124
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Raum125