Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden, hierzu müssen Sie entweder persönlich bei der Meldebehörde erscheinen oder Sie führen die Wohnsitzmeldung über den untenstehenden Online-Dienst durch.
Verfahrensablauf bei persönlicher Vorsprache:
Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Erforderliche Unterlagen:
Unter 18-jährige Kinder benötigen die schriftl. Zustimmung des Elternteils, welche nicht umzieht sowie eine Ausweiskopie.
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Fax07667 / 832 - 8131
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