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Bewohnerparkausweise

Ausgeschilderte Bewohnerparkplätze dürfen nur mit gültigem Bewohnerparkausweis bzw. gültiger Ausnahmegenehmigung genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Breisach Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen überwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein.
  • Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.


Verfahrensablauf:
Der Bewohnerparkausweis muss persönlich beantragt werden. Die Bewohnerparkberechtigten gelten jeweils für die Dauer von 1 bzw. 2 Jahren.

Denken Sie bitte an die rechtzeitige Verlängerung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sind Sie nicht Fahrzeughalter, dann benötigen wir eine Bestätigung des Halters, dass er Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlässt
  • Wird eine dritte Person mit der Beantragung eines Bewohnerparkausweises beauftragt, ist eine formlose Vollmacht erforderlich. Bei Eheleuten ist eine Vollmacht nicht erforderlich.

 

Gebühren

15,00 € pro Jahr

 

Zuständiges Amt

FB 130 - Bürgerservice

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

 
 

Ansprechpartner

Sabine Groß

Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125

Selina Landerer

Telefon07667 / 832 - 137
Fax07667 / 832 - 8137
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum124

Sabrina Steinle

Telefon07667 / 832 - 130
Fax07667 / 832 - 8130
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125

 
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