Städte und Gemeinden erlassen örtliche Gesetze (Satzungen) und Rechtsverordnungen. Diese werden durch den Gemeinderat beschlossen. Die Verwaltung bereitet die Entwürfe der Satzungen und Rechtsverordnungen für die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vor und wendet sie nach Rechtskraft an.
Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr
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