Wird ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen, muss ein Abwasserbeitrag gezahlt werden. Der Abwasserbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen erhoben. Die Höhe des als Einmalbetrag anfallenden Abwasserbeitrags richtet sich nach der Abwassersatzung.
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