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Abwasserbeiträge

Wird ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen, muss ein Abwasserbeitrag gezahlt werden. Der Abwasserbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen erhoben. Die Höhe des als Einmalbetrag anfallenden Abwasserbeitrags richtet sich nach der Abwassersatzung.

 

Zuständiges Amt

Geschäftsstelle/Sekretariat Dezernat 3

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Patrizia Pfisterer

Telefon07667 / 832 - 321
Fax07667 / 832 - 8321
E-Mailpatrizia.pfisterer@breisach.de
Raum303

 
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