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Vergnügungssteuer

Der Steuersatz für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Diese errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahme (sogenannter Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Es gilt ein Mindeststeuerbetrag von 425 € pro Monat und Gewinnspielgerät.

 

Zuständiges Amt

Team Finanzen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Adrian Gründler

Telefon07667 / 832 - 212
Fax07667 / 832 - 8212
E-Mailadrian.gruendler@breisach.de
Raum110

Tamina Eberenz

Telefon07667/832-214
Fax8214
E-Mailtamina.eberenz@breisach.de
Raum111

 

Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier:

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