Gebührenschuldner ist der Grundstücks-, Gebäude- und Wohnungseigentümer bzw. Erbbauberechtigte als Anschlussnehmer. Die Stadt Breisach ist nicht verpflichtet die Gebühren mit sogenannten Dritten (z.B. Mietern) abzurechnen. Änderungen des Gebührenschuldners (z.B. bei Veräußerung) sind der Stadt Breisach schriftlich anzuzeigen. Das Datum des Besitzüberganges und der Zählerstand der Wasseruhr sind hierin zu vermerken.
Der Wassergebühr finden Sie in der Wassersatzung.
Telefon07667 / 832 - 218
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Raum109