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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag
Zum 01. Januar 2005 wurde der Kinderzuschlag eingeführt. Es handelt sich dabei um eine gezielte Förderung einiger gering verdienender Familien mit Kindern bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird.

Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen.

Achtung : Es gilt eine Mindesteinkommensgrenze. Das heißt: Eltern selbst müssen mindestens über ein Einkommen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicher zu stellen. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf - also auch den des Kindes - deckt. Die Eltern überschreiten dann die Höchsteinkommensgrenze.

Die Anträge auf Kinderzuschlag erhält man bei der Familienkasse in Freiburg, die auch für die Bewilligung des Antrages zuständig ist, oder bei der Stadtverwaltung Breisach, Sozialamt.

 

Zuständiges Amt

FB 130 - Sozialamt

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Sozialamt:
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
nach Vereinbarung
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Elke Kopf

Telefon07667 / 832 - 135
Fax07667 / 832 - 8135
E-Mailelke.kopf@breisach.de
Raum123

 
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