Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist. Beide ähneln einander. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Konfession. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Gebühr für die Aufenthaltsbescheinigung beträgt 10,00 €.
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