Anträge auf Bau- bzw. Abbruchgenehmigung sind dreifach bei der Gemeinde einzureichen und werden von dort an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet. Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.
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