Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (3 Monate) erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Höhe der Hundesteuer:
erster Hund: 120,-€
jeder weitere 240,-€
Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr