Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Die Stadt Breisach ist nicht verpflichtet die Gebühren mit sogenannten Dritten (z.B. Mietern) abzurechnen. Änderungen des Gebührenschuldners (z.B. bei Veräußerung) sind der Stadt Breisach schriftlich anzuzeigen. Das Datum des Besitzüberganges und der Zählerstand der Wasseruhr sind hierin zu vermerken.
Die Abwassergebühr finden Sie in der Abwassersatzung.
Telefon07667 / 832 - 218
Fax07667 / 832 - 8218
E-Mailwalter.knobel@breisach.de
Raum109