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Wassergebühren

Gebührenschuldner ist der Grundstücks-, Gebäude- und Wohnungseigentümer bzw. Erbbauberechtigte als Anschlussnehmer. Die Stadt Breisach ist nicht verpflichtet die Gebühren mit sogenannten Dritten (z.B. Mietern) abzurechnen. Änderungen des Gebührenschuldners (z.B. bei Veräußerung) sind der Stadt Breisach schriftlich anzuzeigen. Das Datum des Besitzüberganges und der Zählerstand der Wasseruhr sind hierin zu vermerken.

 

Gebühren

Der Wassergebühr finden Sie in der Wassersatzung.

 

Zuständiges Amt

FB 210 - Rechnungswesen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Walter Knobel

Telefon07667 / 832 - 218
Fax07667 / 832 - 8218
E-Mailwalter.knobel@breisach.de
Raum109

 
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