Navigation: Oben
 
Leben&Arbeiten Breisach am Rhein
 
Navigation: Inhalte

Niederschlagswassergebühren

Niederschlagswassergebühren werden als grundstücksbezogene Gebühren erhoben. Näheres regelt die Abwassersatzung. Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte.

 

Gebühren

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2015
0,44 € je m² in die Kanalisation einleitende Versiegelungsfläche.

 

Zuständiges Amt

FB 210 - Rechnungswesen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
Navigation: Zusatzinhalte
Top ^