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Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde kann nur das Standesamt des Geburtsortes ausstellen. Ein späterer Umzug ändert daran nichts. Bestehende Urkunden können nicht kopiert und beglaubigt werden. Es müssen immer Originalurkunden bei diesem Standesamt beschafft werden.

 

Zuständiges Amt

FB 120 - Standesamtswesen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung

E-Mail: standesamt@breisach.de

 
 

Ansprechpartner

Stephanie Marx

Telefon07667 / 832 - 122
Fax07667 / 832 - 901
E-Mailstephanie.marx@breisach.de
Raum202

Kathrin Geppert

Telefon07667 / 832 - 121
Fax07667 / 832 - 901
E-Mailkathrin.geppert@breisach.de
Raum204

 
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