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Personalausweise

Zur Beantragung des Personalausweises ist Ihre persönliche Anwesenheit zwingend erforderlich.
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden.


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    Bei Kindern/Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Eventuell Namensänderung
  • Falls Doktortitel eingetragen werden soll: Promotionsurkunde
  • Unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der Eltern sowie Kopie ihrer Personalausweise/Reisepässe oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
  • Ab 6 Jahren besteht Fingerabdruckpflicht
  • Ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht


Bei Erstbeantragung durch Einbürgerung zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde
  • Geburtsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet/verwitwet) anerkannte deutsche Übersetzung
  • Falls noch vorhanden: ausländischer Pass/Ausweis oder Kopie des eingezogenen Dokumentes



Deutsche die im Elsass wohnen:

Anfragen bezüglich einer Personalausweisbeantragung sind ausschließlich per E-Mail: auslandsdeutsche@breisach.de zu stellen.

 

Gebühren

- Ab 24 Jahren 37,00 € / unter 24 Jahren 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

 

Zuständiges Amt

FB 130 - Bürgerservice

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

 
 

Ansprechpartner

Sabine Groß

Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125

Selina Landerer

Telefon07667 / 832 - 137
Fax07667 / 832 - 8137
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum124

 
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