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Haushaltsplanung

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde basieren auf dem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines kommunalen Aufgabenprogramms zu. Er enthält die finanzwirtschaftliche Weichenstellung für die Kommunalpolitik im Haushaltsjahr und ist umfassendes Spiegelbild der kommunalen Tätigkeit.
Die Haushaltssatzung mit den Summen des Haushaltsplans wird vom Gemeinderat vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen. Weitere Inhalte sind die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm. Im Vorbericht wird der Zahlenteil ausführlich erläutert. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Bei Bedarf kann ein Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragssatzung aufgestellt werden.

 

Zuständiges Amt

Kämmerei

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Martin Müller

Telefon07667 / 832 - 210
Fax07667 / 832 - 8210
E-Mailmartin.mueller@breisach.de
Raum112

 
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