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Abmeldung

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.


Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.



Abmeldung ins Ausland online erledigen

 

Zuständiges Amt

FB 130 - Bürgerservice

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

 
 

Ansprechpartner

Sabine Groß

Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125

Selina Landerer

Telefon07667 / 832 - 137
Fax07667 / 832 - 8137
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum124

 
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