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Führerscheinumtausch

Zur Angleichung und Fälschungssicherung muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Aus den Tabellen können die Fristen für den Umtausch der Führerscheine entnommen werden.

Für die Führerscheine, die einschließlich bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt die Tabelle 1.

Für die Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt die Tabelle 2.


Beim Umtausch müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
ein biometrisches Passbild und der aktuelle Führerschein.

Der neu ausgestellte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Falls der Führerschein nicht umgetauscht wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro gerechnet werden. Zudem kann es zu Schwierigkeiten im Ausland kommen.

Der Antrag kann über das Rathaus in Breisach oder bei den Ortsverwaltungen gestellt werden.


Tabelle 1
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025


Tabelle 2
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033


 

Zuständiges Amt

FB 130 - Bürgerservice

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

 
 

Ansprechpartner

Sabine Groß

Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125

Selina Landerer

Telefon07667 / 832 - 137
Fax07667 / 832 - 8137
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum124

 
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