Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen befristeten Führerschein für 15 Jahre.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen.
Verfahrensverlauf:
Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Erforderliche Unterlagen:
Bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
Zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
Bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
Telefon07667 / 832 - 131
Fax07667 / 832 - 8131
E-Mailbuergerservice@breisach.de
Raum125
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Raum124
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