Niederschlagswassergebühren werden als grundstücksbezogene Gebühren erhoben. Näheres regelt die Abwassersatzung. Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2015
0,44 € je m² in die Kanalisation einleitende Versiegelungsfläche.