Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen wollen, brauchen Sie in einigen Ländern (z.B. Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Türkei) ein Ehefähigkeitszeugnis. Nachdem Sie die Ehe im Ausland geschlossen haben lassen Sie sich Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und evtl. durch die deutsche Botschaft legalisieren. Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärung abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht. Nach der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie baldmöglichst beim Standesbeamten die Heiratsurkunde vorlegen und - wenn Sie es wünschen - eine Erklärung zur Namensführung (gemeinsamer Ehename usw.) abgeben.
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