Ausgeschilderte Bewohnerparkplätze dürfen nur mit gültigem Bewohnerparkausweis bzw. gültiger Ausnahmegenehmigung genutzt werden.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf:
Der Bewohnerparkausweis muss persönlich beantragt werden. Die Bewohnerparkberechtigten gelten jeweils für die Dauer von 1 bzw. 2 Jahren.
Denken Sie bitte an die rechtzeitige Verlängerung.
Erforderliche Unterlagen:
15,00 € pro Jahr
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Fax07667 / 832 - 8131
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Raum125
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Raum124
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