Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde basieren auf dem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines kommunalen Aufgabenprogramms zu. Er enthält die finanzwirtschaftliche Weichenstellung für die Kommunalpolitik im Haushaltsjahr und ist umfassendes Spiegelbild der kommunalen Tätigkeit.
Die Haushaltssatzung mit den Summen des Haushaltsplans wird vom Gemeinderat vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen. Weitere Inhalte sind die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm. Im Vorbericht wird der Zahlenteil ausführlich erläutert. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Bei Bedarf kann ein Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragssatzung aufgestellt werden.
Die aktuellen Haushalts- und Eigenbetriebspläne der Stadt Breisach am Rhein und der Eigenbetriebe sowie des Spitalsfonds Breisach am Rhein finden Sie unten zum Download.
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