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Vergnügungssteuer

Der Steuersatz für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Diese errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahme (sogenannter Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Es gilt ein Mindestbetrag von 425 € pro Monat und Gewinnspielgerät.

Die aktuelle Satzung "Vergnügungssteuer" finden Sie hier:

 
 

Zuständiges Amt

FB 210 - Rechnungswesen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Fr 09.00 bis 12.00 Uhr
Mi 14.00 bis 16.00 Uhr

 
 

Ansprechpartner

Adrian Gründler

Telefon07667 / 832 - 212
Fax07667 / 832 - 8212
E-Mailadrian.gruendler@breisach.de
Raum110

 
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