Der Steuersatz für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Diese errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahme (sogenannter Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Es gilt ein Mindestbetrag von 425 € pro Monat und Gewinnspielgerät.
Die aktuelle Satzung "Vergnügungssteuer" finden Sie hier:
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