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Ehefähigkeitszeugnisse

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.
In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

 

Zuständiges Amt

FB 120 - Standesamtswesen

Stadtverwaltung Breisach am Rhein

Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung

E-Mail: standesamt@breisach.de

 
 

Ansprechpartner

Stephanie Marx

Telefon07667 / 832 - 122
Fax07667 / 832 - 901
E-Mailstephanie.marx@breisach.de
Raum202

Kathrin Geppert

Telefon07667 / 832 - 121
Fax07667 / 832 - 901
E-Mailkathrin.geppert@breisach.de
Raum204

 
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