Grundsteuerreform: Versand der neuen Grundsteuerbescheide
Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden Ende Januar von der Stadtverwaltung Breisach versendet.
Der Bescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, das die Berechnung der Grundsteuer neu regelt.
Durch das neue Grundsteuerrecht kann sich die Höhe Ihrer Steuer ändern. Bitte passen Sie nach Erhalt des Bescheides gegebenenfalls Ihre Daueraufträge an.
Bitte beachten Sie, dass die erste Rate der Grundsteuer bereits am 15. Februar 2025 fällig ist. Bei bestehendem Bankeinzug wird der Betrag automatisch abgebucht.
Wichtiger Hinweis:
Ein Widerspruch, den Sie beim Finanzamt oder bei uns einlegen, hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung. Das bedeutet, dass Sie die Grundsteuer auch dann zunächst zahlen müssen. Bei Nichtzahlung können für das Mahn- und Vollstreckungs-verfahren zusätzliche Kosten entstehen. Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist und sich die Steuerlast verringert, wird Ihnen zu viel gezahlte Grundsteuer selbstverständlich zurückerstattet.
Für Fragen zur Grundsteuer erreichen Sie uns gerne per E-Mail unter abgabewesen@breisach.de oder telefonisch unter 07667/832-213.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unten zum Download und auf dem Instagram-Kanal der Stadt Breisach Stadt Breisach am Rhein-Instagramm .