Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen
Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen
beim Verwaltungsgericht Freiburg für die Wahlperiode 2025-2030
Bewerben Sie sich jetzt!
Im Jahr 2025 sind die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter und Richterinnen für das Verwaltungsgericht Freiburg (vgl. § 25 VwOG) neu zu wählen. Die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richter endet am 06. September 2025.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann 34 Personen in die Vorschlagsliste für dieses Amt aufnehmen. Das Einverständnis der vorgeschlagenen Personen ist im Vorfeld einzuholen.
Interessierte Bürger/innen können sich daher ab sofort über ihre Gemeindeverwaltung für dieses Ehrenamt bewerben und auf die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Wahl erfolgt durch den Kreistag.
Voraussetzungen: Deutsche Staatsbürgerschaft, Vollendung des 25. Lebensjahres, Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Juristische Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung. Weitere Informationen siehe §§21,22 VwGO.
Aufgaben: Ehrenamtliche Richter/innen wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der/die Richter/in mit. (§19 VwGO)
Am Verwaltungsgericht sind Sie üblicherweise mit Klagen von Bürgern gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten (Bund, Land, Gemeinde, Universität, Rundfunkanstalt u. a.) befasst, häufig aus dem Baurecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Schulrecht oder Ausländer- und Asylrecht.
Benötigte Daten der Bewerber/innen: Titel, Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Beruf, Geburtsdatum.
Bewerbungsfrist: bis 19.02.2025