Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für die Verweigerung des Wehrdienstes) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.
2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt der entsprechenden Behörde übersandt. Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und, zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde, der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen dem Bürgermeisteramt mitgeteilt wird.
Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, muss uns eine entsprechende Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden, dass bei Ihnen die Vorrausetzung für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegt.
Ein Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit dauert ca. ein bis zwei Wochen.
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